Kampf um Verhältnismässigkeit geht in die Breite

Ausschaffungen, Pädophilie, Auto-Raserei…

Der Kampf um einen Restbestand von Verhältnismässigkeit bei der Umsetzung radikaler Volksinitiativen geht in die Breite. Nachdem die eidgenössischen Räte der Durchsetzungsinitiative der SVP einen indirekten Gegenvorschlag mit einer Härtefallklausel gegenüberstellten, läuft nun eine analoge Auseinandersetzung über die Umsetzung der Pädophilen-Initiative an. Der Bundesrat hat zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Eine davon sieht Ausnahmen für leichte Fälle vor.

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Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist unter Druck, aber das Pendel kann zurückschlagen. Im Unser-Recht-Newsletter vom 22. März 2015 wiesen wir auf eine interessante Wendung hin: Die Raser-Norm schien einigen ein willkommenes Argument dafür, unverhältnismässige Zugriffe des Staates auf das Individuum künftig generell zu tolerieren. Nun aber wollen Bürgerliche das Raser-Gesetz kippen.

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