Urteil betreffend Dieudonné beseitigt allfällige Missverständnisse nach Perinçek-Urteil.
Zum besseren Verständnis des Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Fall Dogu Perinçek(Leugnung des Genozids an den Armeniern) dient ein neues Urteil: „Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat eine Klage des umstrittenen französischen Komikers Dieudonné gegen seine Verurteilung wegen der Einladung eines Holocaust-Leugners abgewiesen. Das Gericht in Straßburg erklärte am Dienstag, es schütze keine Aufführungen, die den Holocaust leugnen und Antisemitismus verbreiten. (…)“
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« La condamnation en France de l’humoriste Dieudonné pour une mise en scène jugée antisémite, en décembre 2008 au Zénith de Paris, était entièrement justifiée, a estimé mardi la Cour européenne des droits de l’homme (CEDH). (…) »
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Zum Perinçek-Urteil:
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