Wortlaut der Erklärung
40 amtierende und ehemalige Mitglieder des
Ständerates
engagieren sich für ein
Nein zur „Durchsetzungsinitiative“
am 28. Februar 2016,
weil diese Initiative elementare
– verfassungsmässige Grundsätze, Bestimmungen der EMRK und das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verletzt: die Richter werden verpflichtet, Ausländerinnen und Ausländer auch für Bagatell- und Antragsdelikte aus der Schweiz auszuweisen.
– rechtsstaatliche Grundsätze ausser Kraft setzt: die Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzipes wird verunmöglicht;
– Prinzipien der Gewaltentrennung missachtet: die richterliche Einzelfallprüfung wird ausgeschaltet;
– Regeln unserer Demokratie aushebelt: sie respektiert den bewährten Gesetzgebungsprozess nicht.
Erstunterzeichner: Hans Stöckli, Bern.
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