Botschaft zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative

“Verurteilte Pädophile dürfen künftig ausnahmslos nicht mehr mit Kindern arbeiten. Dies sieht die Botschaft zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative vor, die der Bundesrat am Freitag zu Handen des Parlaments verabschiedet hat. (…)

Der Bundesrat will zugleich den ebenfalls in der Bundesverfassung verankerten rechtstaatlichen Grundsätzen – insbesondere dem Verhältnismässigkeitsprinzip – Rechnung tragen. Er sieht deshalb eine Ausnahmebestimmung und die Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung vor, die aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse noch enger ausgestaltet worden sind. Zum einen kann das Gericht in besonders leichten Fällen auf ein zwingend lebenslängliches Tätigkeitsverbot verzichten. Dies gilt namentlich für Fälle von Jugendliebe, was auch einem Anliegen der Initiantinnen und Initianten entspricht. Zum anderen kann das Tätigkeitsverbot unter bestimmten Voraussetzungen nach frühestens zehn Jahren auf Gesuch der verurteilten Person überprüft und allenfalls eingeschränkt oder aufgehoben werden.

Bei pädophilen Straftätern im Sinne der Psychiatrie sind allerdings weder Ausnahmen noch Überprüfungen möglich. Für sie muss das Gericht zwingend und immer ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen.

(…)”

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