Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat einstimmig eine Kommissionsinitiative beschlossen, wonach die Zuständigkeit für die Kündigung von Staatsverträgen geregelt werden soll. Die Kommission spricht sich gegen die Auffassung des Bundesrates aus, wonach dieser für die Kündigung von internationalen Verträgen zuständig sein will. Vielmehr soll bei der Kündigung von Verträgen das gleiche Verfahren gelten wie bei deren Genehmigung: Je nach Bedeutung der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen sollen der Bundesrat, die Bundesversammlung sowie allenfalls Volk und Stände zuständig sein. Wenn z.B. die EMRK oder das Freizügigkeitsabkommen gekündigt werden sollten, dann würden die Bürgerinnen und Bürger bedeutende Rechte verlieren; es geht nicht an, dass der Bundesrat über solch wichtige Fragen alleine entscheidet.
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