“Strassburg”: Schranken der Polemik gegen abtreibende Ärzte sind EMRK-konform

Ein radikaler deutscher Abtreibungsgegner ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Deutsche Gerichte hätten dem Mann zurecht in mehreren Fällen verboten, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen, urteilte eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Link zum Bericht der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”.

Artikel drucken

Tags :

Lascia un commento