“Rechtsstaat unter Druck”: Unter diesem Titel veröffentlicht “Die Zeit” eine gekürzte und leicht bearbeitete Fassung eines Vortrags, den Andreas Vosskuhle, Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts, unter dem Titel »Rechtsstaat und Demokratie« zur Eröffnung des Juristentages in Leipzig gehalten hat.
In diesem sehr lesenswerten Artikel, der leider (noch?) nicht online (bzw. nur als bezahltes E-Paper) zugänglich ist, befasst sich Vosskuhle damit, dass der Rechtsstaat als Grundlage der Demokratie nicht nur in Ungarn und Polen, sondern vermehrt auch in Deutschland und anderen Ländern unter Druck gerät, und dass das Verständnis dafür, dass Demokratie nur auf rechtsstaatlichem und grundrechtlichem Fundament möglich ist, zurückzugehen droht. Wir greifen hier seine Vorschläge heraus, was im Bereich der Justiz selber zur Stärkung des Rechtsstaats und der Grundrechte zu tun ist:
“(…) Auf drei Funktionsbedingungen gelingender Rechtsstaatlichkeit am Beispiel der Justiz möchte ich näher eingehen.
Die erste Funktionsbedingung betrifft die Leistungsfähigkeit der Justiz. Die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften und Gerichte war in den letzten Jahren zunehmend defizitär. Hier hat zumindest in einigen Ländern erfreulicherweise ein Politikwechsel stattgefunden. Auch der im Koalitionsvertrag vorgedachte »Pakt für den Rechtsstaat«, der die Bereitstellung von 2000 neuen Stellen in der Justiz in Bund und Ländern in Aussicht stellt, geht in die richtige Richtung.
Gerade die Aufstockung des richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Personals ist aber alles andere als trivial. Vor allem stellt sich die Frage, wie wir angesichts immer größerer Angebotskonkurrenz durch internationale Kanzleien und Unternehmen sicherstellen, von den besten Juristinnen und Juristen weiterhin eine ausreichende Zahl für den Justizdienst zu gewinnen. Die Justiz hat zu Recht den Anspruch, nur Absolventen mit ausgezeichneten Examensergebnissen einzustellen. Die Attraktivität des Richterberufs hat aber gelitten. (…)
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