Eine Annahme der Durchsetzungsinitiative (DSI) oder der Selbstbestimmungsinitiative (SBI) wäre ein Dammbruch gewesen. Aber wer die Hoffnung hatte, die deutlichen Nein-Mehrheiten würden das Grundrechtsniveau in der Schweiz stabilisieren, muss jetzt erkennen, dass die Grundrechtsstandards trotzdem – ja mehr denn je – verteidigt werden müssen.
Brigitte Hürlimann zeigt es mit einem Fallbeispiel. An den Anfang ihres Gerichtsberichts in der “Republik” stellt sie einen Warnruf:
“Wer sich trotz eines rechtskräftig abgelehnten Asylgesuchs und trotz rechtskräftig verfügter Wegweisung immer noch in der Schweiz aufhält, mutiert zum Menschen dritter Klasse. Er verliert jegliches Verständnis und Ansehen, hat kaum mehr Rechte, wird anders behandelt als alle anderen – und dies in einem erschütternden Ausmass.”
Link zum Bericht.
Lascia un commento